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   RG, 23.05.1914 - Rep. I. 53/14   

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https://dejure.org/1914,155
RG, 23.05.1914 - Rep. I. 53/14 (https://dejure.org/1914,155)
RG, Entscheidung vom 23.05.1914 - Rep. I. 53/14 (https://dejure.org/1914,155)
RG, Entscheidung vom 23. Mai 1914 - Rep. I. 53/14 (https://dejure.org/1914,155)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Auslegung von Patentschriften. Allgemeine Auslegungsgrundsätze. Beschränkt sich der für ein Verfahren erteilte Patentschutz auf die Anwendung des Verfahrens zu dem in der Patentschrift genannten Zwecke?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Patentauslegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 85, 95
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 15.11.1955 - I ZR 169/54

    Rechtsmittel

    Vorrichtung ein selbständiges Schutzrecht erteilt werden könnte (RGZ 85, 95 [98 f]).

    Die Grundlage für die Erteilung eines Patents kann auch in der Verwendung eines schon bekannten Zeitfahrens oder einer schon bekannten Vorrichtung zu einem neuen Zweck gefunden werden, sofern diese Art der Verwendung Erfindungseigenschaften besitzt (RGZ 85, 95 [99]; RG MuW 1930, 481 [482] betr. Verwendung eines Verfahrens der Erdbebenberechnung zur Ermittlung des Aufbaues von Gebirgsschichten; RG MuW 1930, 486 [487] betr. Verwendung einer vorbekannten Drossel zur Herbeiführung zusätzlicher Verzögerung; RG MuW 1932, 461 [463]).

  • OLG Düsseldorf, 24.06.2004 - 2 U 6/01

    Luftabscheider für Milchsammelanlage

    Die Vorrichtung ist für jede sinnvolle Verwendung geschützt, auch wenn der konkrete Gebrauchszweck nicht in der Klagepatentschrift angegeben ist und auch wenn der Anwender den die Schutzfähigkeit allein begründenden neuen Verwendungszweck nicht nutzt (vgl. RGZ 85, 95, 98; 149, 102, 108; BGH, GRUR 1956, 77, 78 - Spann- und Haltevorrichtung; 1979, 149, 151 - Schießbolzen; 1981, 259, 260 - Heuwerbungsmaschine II; 1991, 436, 441, 442 - Befestigungsvorrichtung II; Benkard/Ullmann, PatG/GbMG, 9. Aufl., § 14 PatG, Rdn, 41 m.w.N.; Benkard/Melullis, EPÜ, 2002, Art. 52, Rdn. 121).
  • OLG Düsseldorf, 04.12.2003 - 2 U 114/02

    Unterlassung, Rechnungslegung, Vernichtung der angegriffenen Erzeugnisse und

    Die Vorrichtung ist für jede sinnvolle Verwendung geschützt, auch wenn der konkrete Gebrauchszweck nicht in der Klagepatentschrift angegeben ist und auch wenn der die Schutzfähigkeit allein begründende neue Verwendungszweck der Vorrichtung vom Anwender nicht genutzt wird (vgl. RGZ 85, 95, 98; 149, 102, 108; BGH, GRUR 1956, 77, 78 - Spann- und Haltevorrichtung; 1979, 149, 151 - Schießbolzen; 1981, 259, 260 - Heuwerbungsmaschine II; 1991, 436, 441, 442 - Befestigungsvorrichtung II; Benkard/Ullmann, PatG/GbMG, 9. Aufl., § 14 PatG, Rdn. 41 m.w.N.; Benkard/Melullis, EPÜ, 2002, Art. 52 Rdn. 121).
  • LG Düsseldorf, 07.10.2008 - 4a O 202/07

    Elastomerkranz

    Grundsätzlich haben Zweck-, Wirkungs- und Funktionsangaben in einem auf den Schutz eines Verfahrens gerichteten Patentanspruch - wie auch bei Vorrichtungsansprüchen - keine schutzbeschränkende Wirkung, sofern die Auslegung nichts Gegenteiliges ergibt (RGZ 85, 95, 98).
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